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Meister-BAföG soll in mehreren Punkten nachgebessert werden

Schüler entlasten Jugendrichter

Bei der geplanten Reform des Meister-BAföG soll noch einmal nachgebessert werden. Das kündigten die Bildungsexperten der großen Koalition am 14.01.2016 bei der ersten Lesung im Bundestag an. So soll der Beitrag zum Lebensunterhalt künftig zu 50% als Zuschuss gewährt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. Im Gesetzentwurf von Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) war ursprünglich nur eine Anhebung des Zuschussanteils von 44% auf 47% vorgesehen. Auch der "Erfolgsbonus" bei einer erfolgreichen Abschlussprüfung wird noch einmal angehoben.

Erfolgsbonus wird auf 40% angehoben

Mit dem 1996 eingeführten Meister-BAföG unterstützt der Staat die berufliche Weiterbildung zur Fachkraft oder zum Handwerksmeister. Die jetzt geplante Reform soll die Förderung deutlich verbessern: So steigen etwa die Förderbeiträge für den Lebensunterhalt und die Lehrgangskosten, die Zuschläge für die Kinderbetreuung und der sogenannte Erfolgsbonus: Wurden bei einer erfolgreich abgelegten Prüfung bisher 25% des Darlehens für Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen, sollen es künftig 40% sein. Ursprünglich waren nur 30% vorgesehen, aber auch hier wollen die Koalitionsfraktionen noch einmal nachbessern.

Grüne fordern gerechte Weiterbildungsförderung für alle

Wanka sprach von einem "starken Signal" für die Meisterausbildung. Dennoch gehen der Opposition die Verbesserungen nicht weit genug. "Aus einem Meister-BAföG für wenige muss eine gerechte Weiterbildungsförderung für alle werden", sagte die Grünen-Ausbildungsexpertin Beate Walter-Rosenheimer der Deutschen Presse-Agentur. Das bleibe die Koalition komplett schuldig. Rosemarie Hein von der Linken bemängelte, längere Praktika für angehende Erzieher würden ebenso wenig gefördert wie die Berufsausbildung nach einem Bachelor-Abschluss an der Hochschule.