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Teure Spritztour

Fahrt über die deutsche Grenze endet in Steuerstrafverfahren

Frontalaufnahme eines zur Hälfte sichtbaren, silbernen SUV auf einer Landstraße
Ob die Spritztour dem Mann 8.000 Euro wert war? © SKT Studio / Adobe Stock

Die Spritztour eines Mannes mit dem schicken Premium-SUV seines in der Schweiz lebenden Bruders wurde zu einem teuren Spaß, als er in eine Zollkontrolle geriet. Auch Autos seien eine Ware, erklärte der Zoll und erhob Einfuhrabgaben von 8.000 Euro.

Ein 33-jähriger Mann unternahm eine Spritztour mit dem SUV seines in der Schweiz lebenden Bruders, als er im Kreis Lörrach für eine Zollkontrolle aus dem Verkehr gezogen wurde. 

Was der Mann bei seiner Vergnügungsfahrt durch den Südwesten Badem-Württembergs nicht bedacht hatte: Er hat das Auto mit der Fahrt aus der Schweiz nach Deutschland - also in die EU - eingeführt. Da sich der Bruder des Mannes, welcher Halter des Luxuswagens war, zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht in der EU aufgehalten habe, hätte der 33 Jährige den Wagen beim Zoll anmelden und die Abgaben dafür entrichten müssen.

Keine Geldgier des Staates, sondern geltendes Abgabenrecht

Da er dies nicht getan hatte, leitete das Hauptzollamt Lörrach kurzerhand ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann ein und setzte noch vor Ort Eingangsabgaben in Höhe von 8.000 Euro fest. Der Mann zahlte zunächst nur einen Teilbetrag – offenbar widerwillig, denn währenddessen warf er dem deutschen Staat noch Geldgier vor. Die Behörde einigte sich mit dem Mann über einen Weg, wie der Restbetrag gezahlt werden könne und ließ ihn schließlich weiterfahren. Auf eine Sicherstellung des Fahrzeugs verzichteten die Beamten.

"Immer wieder stellen unsere Kontrollbeamtinnen und -beamten solche Sachverhalte fest" so Antje Bendel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach. "Ein Fahrzeug ist eine Ware. Wer ein solches als EU-Bürger aus der Schweiz einführt, hat dies am Grenzzollamt anzumelden und die Abgaben zu entrichten." Im umgekehrten Fall würden die Schweizer Behörden ebenfalls entsprechende Vorgaben anwenden. 

Ausnahmen bestünden unter bestimmten Voraussetzungen für Dienst-, Firmen- oder Mietfahrzeuge oder für Umzugsgut. Sitze die Person mit ausländischem Wohnsitz, auf welche das Fahrzeug zugelassen ist, mit im Fahrzeug oder halte sich zumindest in der EU auf, fielen ebenfalls keine Abgaben an.