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Beschluss der BNetzA zum Fernverkehr

Bahn klagt gegen erweiterte Kapazitäten für Wettbewerber

Bahnschienen
Die Bahn will keine weiteren Konkurrenten auf der Schiene © festfotodesign / Adobe Stock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juli entschieden, dass die Bahn mehr Platz auf der Schiene für Konkurrenten im Fernverkehr machen muss. Der bundeseigene Konzern geht dagegen nun gerichtlich vor.

Die Deutsche Bahn geht gerichtlich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur vor, wonach sie im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken künftig mehr Kapazitäten für Wettbewerber freiräumen muss. Die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo werde vor dem VG Köln ein Eilverfahren gegen den Beschluss anstreben, teilte der bundeseigene Konzern mit. Ziel sei es, "die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären zu lassen".

Das bundeseigene Unternehmen argumentiert, dass durch den Beschluss der Netzagentur (BNetzA) die Zahl der Konflikte über die Nutzung bestimmter Trassen zu bestimmten Zeiträumen deutlich zunehmen werde. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Trassenkapazitäten durch die InfraGo. 

Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli entschieden, dass die DB InfraGo auf stark belasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen. Hintergrund der Regelung ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028, zunächst auf den Strecken München-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg.

Bis zu einer Entscheidung des VG bleibt der Beschluss der BNetzA bestehen. Wann ein Urteil im Eilverfahren fällt, ist völlig offen. Inwiefern Italo seinen Markteinstieg von der BNetzA-Entscheidung beziehungsweise dem Urteil des VG Köln abhängig macht, ist nicht bekannt.