
Computerbetrug bei Online-Bestellungen ohne automatisierte Bonitätsprüfung
Werden bei Online-Bestellungen unberechtigt die Personalien eines Dritten verwendet, so kommt eine Strafbarkeit nach § 263a StGB in Betracht - auch ohne vorherige Bonitätsprüfung.
Zitiervorschlag
Klausurfall: Computerbetrug bei Online-Bestellungen ohne automatisierte Bonitätsprüfung. beck-aktuell, 05.10.2026 (abgerufen am: 06.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207121)
Der Fall
Von: RA Dr. Marc Reiß
In: RÜ 10/2026, 567
Beruht auf: BGH (3. Strafsenat), Beschl. v. 25.06.2025 – 3 StR 37/25, BeckRS 2025, 20305
A ist mit ihrer Nachbarin N seit Längerem zerstritten. Um sich an N zu rächen und sich zugleich auf deren Kosten zu bereichern, fasst A folgenden Plan: Sie will im Internet auf den Namen der N Waren bestellen, diese an ihre eigene Adresse liefern lassen und die Rechnungen nicht bezahlen, damit N in Zahlungsschwierigkeiten gerät und einen schlechten Schufa-Eintrag erhält. Zu diesem Zweck beschafft sie sich die vollständigen Personalien der N – Name, Anschrift, Geburtsdatum – aus einem alten Briefumschlag, den N versehentlich bei A vergessen hatte.
In der Folgezeit führt A diesen Plan durch. Sie nimmt zwischen dem 01.03.2022 und dem 15.01.2024 insgesamt 25 Online-Bestellungen bei verschiedenen Händlern vor, davon 17 über Händlerportale, die den Bestellvorgang vollständig automatisiert abwickeln (Fälle 1–17), und acht über Portale, bei denen die Bestellungen vor der Ausführung manuell durch einen Mitarbeiter geprüft und freigegeben werden (Fälle 18–25). In sämtlichen 25 Fällen gibt sie im Bestellformular wahrheitswidrig an, sie sei N und wohne unter der Anschrift der N; als Lieferadresse trägt sie ihre eigene Anschrift ein. In keinem der 17 automatisierten Fälle führt das System eine gesonderte Bonitätsprüfung durch.
Die bestellten Waren – Elektronikartikel, Kleidung und Haushaltsgegenstände im Gesamtwert von 11.400 € – werden sämtlich an die Anschrift der A geliefert. A behält die Waren, obwohl ihr von Anfang an klar ist, dass sie weder selbst zahlen noch N zur Zahlung in der Lage sein wird. Die Rechnungen bleiben unbezahlt. Die Händler erleiden einen Schaden in Höhe des Warenwertes; die Bonität der N wird erheblich beeinträchtigt.
Strafbarkeit von A nach § 263a StGB?
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Zitiervorschlag
Klausurfall: Computerbetrug bei Online-Bestellungen ohne automatisierte Bonitätsprüfung. beck-aktuell, 05.10.2026 (abgerufen am: 06.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207121)



