Falsche Rechtsmittelbelehrung führt nicht zur Fristwahrung
Legt ein Rechtsanwalt wegen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung die Berufung beim falschen Gericht ein, kann er das Fristversäumnis durch erneute Einlegung beim zuständigen Gericht beheben – eine Verweisung ist aber nicht möglich. In der Regel liegt ein unverschuldeter Rechtsirrtum vor. Dies führt aber nicht zur Fristwahrung durch die fehlerhaft eingelegte Rechtsmittelschrift, wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.10.2020 entschieden hat.