EuGH anonymisiert ab sofort Vorabentscheidungssachen vor Veröffentlichung
Der Gerichtshof der Europäischen Union will im Kontext immer vielfältigerer Such- und Verbreitungsinstrumente den Schutz personenbezogener Daten verbessern. Ab 01.07.2018 würden daher Vorabentscheidungssachen, an denen natürliche Personen beteiligt sind, anonymisiert, so der EuGH unter Verweis auf die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und die demnächst in Kraft tretende Datenschutzverordnung für die Organe der Europäischen Union.