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Wirtschaftsjuristen

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Probezeit bestanden! Ach nein, doch nicht!
Kündigung treuwidrig

Probezeit bestanden! Ach nein, doch nicht!

Wer seinem Angestellten kurz vor Ablauf der Probezeit die Übernahme zusagt, dann aber anderthalb Wochen später das Arbeitsverhältnis doch kündigt, verhält sich treuwidrig. Das LAG Düsseldorf hält die Kündigung für unwirksam - es kann aber auch anders laufen.