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Untervermietung

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Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen

Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen

Im Berliner Mietenwahnsinn wird um jeden Euro gekämpft. Weil ein Mieter seine Wohnung für mehr als doppelt so viel wie die eigene Miete weitervermietete, stellte der BGH am Mittwoch klar: Mit Untervermietungen darf man keinen Gewinn machen. So würden die Untermieter geschützt.   

Wenn Mieter an Untermietern verdienen
Profit statt Kostenersparnis

Wenn Mieter an Untermietern verdienen

Ein Mieter verlangt mehr als doppelt so viel Untermiete, wie er selbst zahlt. Der BGH prüft, ob das zulässig ist – und sieht dabei grundlegenden Klärungsbedarf.

Mieter dürfen untervermieten
Ob Nebenwohnsitz oder weniger Miete

Mieter dürfen untervermieten

Einmal mehr in einem Berliner Fall bestätigt der BGH seine mieterfreundliche Rechtsprechung in Sachen Untervermietung. Ein berechtigtes Interesse, bei dem der Vermieter die Zustimmung erteilen muss, sei so ziemlich jedes Interesse, das nicht gerade gegen geltendes Recht verstößt. 

Auch Einzimmerwohnung kann untervermietet werden

Auch Einzimmerwohnung kann untervermietet werden

Auch der Mieter einer Einzimmerwohnung hat laut BGH ein Recht darauf, dass der Vermieter ihm eine befristete Untervermietung gestattet. Einzige Voraussetzung: Der Mieter darf den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgeben.

Mieterin darf geflüchtete Ukrainerin aufnehmen
Untervermietung

Mieterin darf geflüchtete Ukrainerin aufnehmen

Der Wunsch, aus humanitären Gründen eine geflüchtete Frau aus der Ukraine aufzunehmen, begründet laut Landgericht Berlin ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung. Gerade in der eigenen Wohnung dürfe man sein Leben nach seinen Grundüberzeugungen ausrichten.

Vermieter muss Mieterwechsel in Wohngemeinschaft nicht hinnehmen

Vermieter muss Mieterwechsel in Wohngemeinschaft nicht hinnehmen

Mieter einer Wohngemeinschaft haben nur Anspruch auf Zustimmung ihres Vermieters zu künftigen Mieterwechseln, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen der Parteien vorhanden sind. Laut Bundesgerichtshof lägen diese etwa vor, wenn die Bewohner – insbesondere Studenten – die Bleibe häufig wechseln. Eine "normale" Wohngemeinschaft habe hingegen keine häufigen Ab- und Zugänge ihrer Mitglieder zu verzeichnen.

Erstreckung der Enthaftungserklärung auf das Untermietverhältnis

Erstreckung der Enthaftungserklärung auf das Untermietverhältnis

Erklärt der Insolvenzverwalter die Enthaftung des Wohnraummietverhältnisses, erstreckt sich diese Erklärung auch auf das Untermietverhältnis in der Wohnung des Schuldners. Der Bundesgerichtshof verneint einen Anspruch des Verwalters auf Erstattung der Untermietzahlungen, wenn diese bereits an den Hauptvermieter weitergeleitet worden sind. Es sei einerlei, ob die Untermiete erst in die Insolvenzmasse fließe, um dann durch den Verwalter an den Vermieter gezahlt zu werden, oder ob dieser die Zahlungen direkt erhalte. Mit der Enthaftung des Wohnmietverhältnissees gehe auch der Anspruch auf die Untermietzinsen direkt auf den Schuldner über.

Fristlose Kündigung wegen fortgesetzter unerlaubter Untervermietung

Fristlose Kündigung wegen fortgesetzter unerlaubter Untervermietung

Ein Mieter aus München, der Zimmer seiner Wohnung wiederholt ohne Genehmigung und entgegen einer Abmahnung an Touristen und Mitbewohner untervermietet hatte, muss die Wohnung räumen. Dies hat das Amtsgericht München am 13.10.2021 entschieden. Er sei zu Recht fristlos gekündigt worden, da er sich bewusst über den Willen und das Interesse der Vermieterin hinweggesetzt habe (Az.: 417 C 7060/21).

Pariser Wohnung unerlaubt bei Airbnb - Mieter muss 221.000 Euro zahlen

Pariser Wohnung unerlaubt bei Airbnb - Mieter muss 221.000 Euro zahlen

In Paris ist der Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung wegen unerlaubter Untervermietung über die Plattform Airbnb zur Zahlung von über 221.000 Euro verurteilt worden. Zwischen 2016 und 2020 hatte der Mann die Wohnung 329-mal untervermietet und rund 198.000 Euro kassiert. Die Summe nebst Mietrückstand und Reparaturkosten muss er nun nach dem Urteil den Besitzern der Wohnung überweisen, wie die Zeitung "Le Figaro" berichtete.

Stundenweises Untervermieten eines Schwimmbades erlaubt
Corona

Stundenweises Untervermieten eines Schwimmbades erlaubt

Das stundenweise Untervermieten eines Schwimmbades an Einzelpersonen oder Angehörige eines Hausstandes ist nicht durch die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung untersagt. Ein solcher Betrieb stelle keine Einrichtung mit “Publikumsverkehr“ dar, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden kürzlich in einem Eilverfahren.