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Umbenennung

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Berliner Mohrenstraße umbenannt
Nun also doch

Berliner Mohrenstraße umbenannt

Nach jahrelangem Streit ist die Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt worden. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte dafür am Freitagabend kurzfristig den Weg frei gemacht, nachdem die Umbenennung in letzter Minute noch einmal auf der Kippe gestanden hatte.

Berliner Mohrenstraße darf doch (noch) nicht umbenannt werden
Kurz vor dem Festakt

Berliner Mohrenstraße darf doch (noch) nicht umbenannt werden

Am kommenden Samstag, dem Internationalen Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung, sollte die Berliner Mohrenstraße feierlich in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden. Diesen Plan sprengte das VG Berlin.

Anwohnende müssen Umbenennung hinnehmen
Berliner Mohrenstraße

Anwohnende müssen Umbenennung hinnehmen

Die Mohrenstraße in Berlin-Mitte darf umbenannt werden. Das OVG Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des VG Berlin bestätigt, die damit rechtskräftig ist.

Künftig unter anderem Namen zu führen
Moselwein "Zeller Schwarze Katz"

Künftig unter anderem Namen zu führen

Sorge um wirtschaftliche Folgen, eine langjährige Tradition – dennoch hat die Stadt Zell keinen Anspruch darauf, die als "Schwarze Katz" eingetragene Wein-Großlage in "Zeller Schwarze Katz" umzubenennen. Als Grund nennt das OLG Koblenz eine Reform des EU-Weinrechts, aber auch die Untätigkeit der Stadt. 

Bald ein Dirk-Bach-Platz in Köln?

Bald ein Dirk-Bach-Platz in Köln?

Auch darüber lässt sich lange vor Gericht streiten: Sollte ein Platz in Köln nach dem Komiker Dirk Bach benannt werden?

Berliner Mohrenstraße darf umbenannt werden

Berliner Mohrenstraße darf umbenannt werden

Die bisherige Mohrenstraße in Berlin-Mitte darf künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die behördliche Entscheidung, die Straße umzubenennen, sei nicht willkürlich, sondern aufgrund geänderter Anschauungen vertretbar. Da dem Bezirksamt ein weites Ermessen zukomme, sei das Gericht auf die Prüfung eines Verstoßes gegen das Willkürverbot beschränkt.

Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin nur von Anwohnern angreifbar

Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin nur von Anwohnern angreifbar

Nur Anwohner können sich im Land Berlin gegen die Umbenennung einer Straße wehren. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Mannes abgewiesen, der sich gegen die beabsichtigte Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte gewandt hatte, ohne dort zu wohnen. Eine Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte könne lediglich durch Anwohner geltend gemacht werden, so das Gericht. Der Kläger sei mithin nicht klagebefugt.

Bundesjustizministerium bald nicht mehr an der Mohrenstraße

Bundesjustizministerium bald nicht mehr an der Mohrenstraße

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße, an der auch ihr Ministerium liegt, in die Anton-Wilhelm-Amo-Straße begrüßt. Der Namengeber war im 18. Jahrhundert der erste Gelehrte afrikanischer Herkunft an einer preußischen Universität. Die Umbenennung sei Ausdruck der Anerkennung einer besonderen Lebensleistung und "ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus und Diskriminierung“, so Lambrecht.

Anlieger scheitern mit Klagen gegen Straßenumbenennungen in Menden
VG Arnsberg

Anlieger scheitern mit Klagen gegen Straßenumbenennungen in Menden

In Menden haben sich Anwohner erfolglos gegen die Umbenennung zweier Straßen gewehrt, deren Namen einen Bezug zum Nationalsozialismus aufweisen. Laut Verwaltungsgericht Arnsberg fehlt es an einer Verletzung der Anlieger in schützenswerten subjektiven öffentlichen Rechten (Entscheidungen vom 06.07.2017, Az.: 7 K 2009/16 und 7 K 2014/16).