VG Aachen
Keine Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone in Aachen
Wegen starker Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid hatte die Kölner Bezirksregierung im Februar 2016 in Aachen eine "grüne Umweltzone" eingeführt, die in einem räumlich begrenzten Bereich ein Verkehrsverbot für schadstoffintensive Fahrzeuge vorsieht, die nicht mit einer grünen Plakette ausgestattet sind. Eine Befreiung von dem Verkehrsverbot ist auf Antrag in Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte möglich. Eine Gehbehinderung oder die erschwerte Ausübung eines Gewerbes rechtfertigen allerdings noch keine Ausnahmegenehmigung, wie das Verwaltungsgericht Aachen jetzt entschied (Urteile vom 04.09.2017, Az.: 6 K 736/16, 6 K 1104/16).