ArbG Berlin bestätigt Kündigung des stellvertretenden Direktors der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen
Die Kündigung des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen war rechtens, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einer Kündigungsschutzklage. Der frühere Vize-Chef habe sich in vielen Situationen mit Mitarbeiterinnen nicht angemessen verhalten, so die Begründung (Urteil vom 13.11.2019, Az.: 60 Ca 13111/18).