BVerfG
Begrenzte Überführung in der DDR erworbener Rentenansprüche durch Stasi-Angehörige verfassungskonform
Die nur begrenzte Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit in die gesetzliche Rentenversicherung der BRD ist verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 07.11.2016 bekräftigt und mehrere Verfassungsbeschwerden ehemaliger Stasi-Mitarbeiter nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer hätten insbesondere keine neuen Tatsachen vorgebracht, um eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung der Überführung der Rentenansprüche zu rechtfertigen (Az.: 1 BvR 1089/12, 1 BvR 455/16, 1 BvR 2368/14, 1 BvR 2483/13, 1 BvR 708/13, 1 BvR 363/13 und 1 BvR 1090/12).