EuG
Europäische Bürgerinitiative "Einer von uns" scheitert mit Klage gegen Kommission
Die Klage der Europäischen Bürgerinitiative “Einer von uns“, die sich gegen die Zerstörung menschlicher Embryonen wendet, gegen die Entscheidung der Kommission, keinen Legislativvorschlag vorzulegen, ist erfolglos geblieben. Die Kommission habe ihre Entscheidung hinreichend begründet und bei ihrer Beurteilung der Rechtslage keinen offensichtlichen Fehler begangen. Dies hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 24.04.2018 entschieden (Az.:T-561/14).