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Staatsverschuldung

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Trump bekommt seine "One Big Beautiful Bill"
Sieg mit Risiko

Trump bekommt seine "One Big Beautiful Bill"

Wochenlang scheute Trump keine Gelegenheit, das "große, schöne Gesetz" anzupreisen. Kritik daran kam auch aus den eigenen Reihen, doch nun hat der Kongress es verabschiedet. Mit welchen Konsequenzen?

Bundesbank und EU-Kommission wollen Regeln aufweichen
Mehr Raum für Schulden

Bundesbank und EU-Kommission wollen Regeln aufweichen

Marode Brücken, teurer Klimaschutz und viel mehr Geld für die Verteidigung - eine Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz könnte helfen, sagt die Bundesbank. Die EU-Kommission will derweil für mehr Verteidigungsbudget die EU-Schuldenregeln aufweichen. 

Möglicher Verstoß in NRW bleibt ungeprüft
Schuldenbremse

Möglicher Verstoß in NRW bleibt ungeprüft

Ob die NRW-Landesregierung mit einer Milliarden-Kreditaufnahme gegen die Regeln der Schuldenbremse verstoßen hat, bleibt ungeprüft. Denn der VerfGH NRW hielt die abstrakte Normenkontrolle der Oppositionsparteien für unzulässig.

Neue Schuldenregeln für EU-Staaten beschlossen

Neue Schuldenregeln für EU-Staaten beschlossen

Seit Jahren sollen die Staatsschulden und Haushaltsdefizite in der EU reformiert werden, in den letzten Monaten sind die Pläne konkreter geworden. Jetzt steht die Reform. Der Ministerrat nahm am Montag in Luxemburg Reformpläne für den "Stabilitäts- und Wachstumspakt" abschließend an, wie EU-Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur bestätigten.

Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 beschlossen

Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 beschlossen

Nach drei Jahren finanzpolitischer Ausnahmesituation will die Bundesregierung die Grenzen der Schuldenbremse wieder einhalten. Dies sieht der am Freitag vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026 vor. Geplant ist danach die Bereitstellung umfangreicher Mittel, um Folgen der Pandemie und des Ukraine-Konflikts abzufedern. Zukunftsinvestitionen sollen zudem weiter ausgebaut werden.

Bundesrechnungshof rügt Nachtragshaushalt als "verfassungsrechtlich zweifelhaft"

Bundesrechnungshof rügt Nachtragshaushalt als "verfassungsrechtlich zweifelhaft"

Der Bundesrechnungshof rügt den von Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgelegten Nachtragshaushalt 2021, der die Umschichtung von ungenutzten Corona-Krediten in den Klimafonds vorsieht, als "verfassungsrechtlich zweifelhaft". Der Zusammenhang zwischen der 60-Milliarden-Euro-Zuweisung an den Fonds und der Bekämpfung der Corona-Pandemie werde "nicht schlüssig erläutert", heißt es in einer vom Bundestag veröffentlichten Stellungnahme des Rechnungshofs für den Haushaltsausschuss.

Haushaltsentwurf setzt Milliarden-Investitionen gegen die Krise

Haushaltsentwurf setzt Milliarden-Investitionen gegen die Krise

Mit neuen Schulden will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) den wirtschaftlichen Aufschwung nach der Corona-Krise befördern. Es gebe Grund zum Optimismus, erklärte Scholz am 23.06.2021. Er sieht Deutschland “vor einem beispiellosen Aufschwung“. “Wir investieren besonders in den sozialen Zusammenhalt, in ein starkes öffentliches Gemeinwesen, und in eine starke, zukunftsfähige und klimafreundliche Wirtschaft“, erklärte er. Die Opposition kritisierte den Entwurf deutlich.

Bundesrechnungshof kritisiert Neuverschuldung im Haushalt 2021

Bundesrechnungshof kritisiert Neuverschuldung im Haushalt 2021

Der Bundesrechnungshof äußert deutliche Kritik an den Schuldenplänen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) in der Corona-Krise. Die für 2021 geplante Neuverschuldung von rund 96 Milliarden Euro sei nicht angemessen, da sie nicht "im erforderlichen engen Zusammenhang mit der Notsituation“ stehe, schreibt der Rechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Das könne zu verfassungsrechtlichen Problemen führen.

Stabilitätsrat hält Corona-Haushalt für rechtens

Stabilitätsrat hält Corona-Haushalt für rechtens

Der Stabilitätsrat hat die im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehende Aufnahme zusätzlicher Kredite durch den Staat bestätigt. Die COVID-19-Pandemie sei eine außergewöhnliche Notsituation im Sinn des Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG, die sich der Kontrolle des Staates entziehe und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Für diesen Fall sehe die Schuldenbremse Ausnahmeregelungen vor, "mit denen angemessen auf die Krise reagiert" werden könne.

Bundesrat hat keine Einwände gegen Zweiten Nachtragshaushalt

Bundesrat hat keine Einwände gegen Zweiten Nachtragshaushalt

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf für einen Zweiten Nachtragshaushalt, den das Bundeskabinett am 17.06.2020 verabschiedet hatte. In einer Sondersitzung am 29.06.2020 stimmten die Länder den Finanzplänen des Bundes zu, mit denen coronabedingte Mehrbelastungen durch das sogenannte Konjunktur- und Zukunftspaket finanziert werden sollen.