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Sperrverfügung

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Porno-Seiten gehen vom Netz
Altersverifikation abgelehnt

Porno-Seiten gehen vom Netz

Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz kann zwei pornografische Internetseiten sperren. Das OVG Rheinland-Pfalz hat eine entsprechende Anordnung für sofort vollziehbar erklärt - nachdem sich der Anbieter der Seiten über Jahre geweigert hatte, eine Altersverifikation einzubauen.

Nichtbewerbung auf kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote löst nur eine Sperrzeit aus
BSG

Nichtbewerbung auf kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote löst nur eine Sperrzeit aus

Werden einem Arbeitslosen innerhalb weniger Tage drei Arbeitsangebote unterbreitet und bewirbt er sich nicht, rechtfertigt dies nur eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 03.05.2018 entschieden (Az.: B 11 AL 2/17 R).

Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch Arbeitsagentur
BSG

Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch Arbeitsagentur

Eine Sperrzeit bei fehlendem Nachweis eigener Bewerbungsaktivitäten mit der Folge eines Wegfalls des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer von zwei Wochen tritt auch dann ein, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen lediglich nicht nachgewiesen hat. Dies setzt aber voraus, dass in der Eingliederungsvereinbarung, in der die Eigenbemühungen und deren Nachweise konkret umschrieben sind, im Gegenzug auch bereits vermittlungsunterstützende Leistungen (Übernahme von Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen) zugesagt worden sind. Dies hat das Bundessozialgericht am 04.04.2017 in zwei Revisionsverfahren entschieden (Az.: B 11 AL 19/16 R und B 11 AL 5/16 R).

Erdogan will Jan Böhmermann weiterhin verklagen
Schmähgedicht

Erdogan will Jan Böhmermann weiterhin verklagen

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan akzeptiert die Einstellung der Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen “Schmähgedichts“ nicht. Erdogans Anwalt habe Beschwerde eingelegt, erklärte die Staatsanwaltschaft in Mainz am 10.10.2016. Diese werde nun von der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz geprüft.