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Soforthilfe

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NRW darf Corona-Soforthilfen nach Verzicht zurückfordern
Bindend angekreuzt

NRW darf Corona-Soforthilfen nach Verzicht zurückfordern

NRW-Unternehmen, die im Rückmeldeverfahren einen Verzicht auf die Corona-Soforthilfe erklärt haben, müssen das Geld zurückzahlen. Das OVG Münster hat entschieden: Die Erklärung war rechtlich wirksam – und der Verzicht freiwillig.

Fortuna Düsseldorf muss Corona-Hilfe nicht zurückzahlen

Fortuna Düsseldorf muss Corona-Hilfe nicht zurückzahlen

Das Land Nordrhein-Westfalen kann von Fortuna Düsseldorf nicht die Rückzahlung von 1,7 Millionen Euro Überbrückungshilfe fordern. Die Rückforderung des Landes sei ermessensfehlerhaft gewesen, so das VG Düsseldorf. 

Auf den Zweck kommt es an
Corona-Soforthilfen zurückfordern

Auf den Zweck kommt es an

Die Landeskreditbank verlangte Corona-Zuschüsse von Unternehmen zurück, deren finanzielle Schwierigkeiten sich im Nachhinein als doch nicht so gravierend herausgestellt hatten. Das geht nur, wenn sich der Widerrufsbescheid auch mit dem Zweck der Soforthilfe auseinandersetzt, so das VG Karlsruhe.

NRW darf Corona-Soforthilfen nicht zurückfordern
Trotz "Verzichts"

NRW darf Corona-Soforthilfen nicht zurückfordern

Nordrhein-Westfalen hat Empfänger von Corona-Soforthilfen in einem nachgeschobenen Rückmeldeverfahren durch eine Formulierung zu einem Verzicht auf die Hilfen veranlasst. Das VG Gelsenkirchen hat nun entschieden, dass das Land dennoch keine Gelder zurückfordern darf.

Eine Behörde kann keine Klagefrist verlängern

Eine Behörde kann keine Klagefrist verlängern

Klagefristen müssen in der Regel penibel eingehalten werden, sonst droht die Abweisung der Klage als unzulässig. Das gilt auch dann, wenn eine Behörde eine "Fristverlängerung" eingeräumt hat – wie ein Urteil des VG Magdeburg zeigt.

Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung

Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung

Eine Hotelbetreiberin erhielt Corona-Beihilfen, nicht aber für den Teil ihrer Kosten, die auf die Miete der Grundstücke entfielen. Denn die Grundstückseigentümer gehörten zur Familie. Das VG Karlsruhe hat diese Praxis bestätigt.

Kein erneutes Verfahren bei bestandskräftigem VA
Corona-Soforthilfen

Kein erneutes Verfahren bei bestandskräftigem VA

Wer sich gegen einen (Teil-)Rückzahlungsbescheid für Corona-Soforthilfen nicht rechtzeitig wehrt, hat keinen Anspruch darauf, dass das Verfahren wieder aufgegriffen wird – selbst wenn der Bescheid mutmaßlich rechtswidrig war. Das hat das OVG Münster entschieden.

Corona-Hilfen für Selbstständige sind beitragspflichtiges Einkommen

Corona-Hilfen für Selbstständige sind beitragspflichtiges Einkommen

Zuschüsse aus dem Programm "Soforthilfe Corona" für Selbstständige unterliegen der Beitragspflicht für freiwillig Krankenversicherte in der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Sie sind steuerrechtlich Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb, entschied das LSG Baden-Württemberg. 

Stadt Bremen muss Hotels nicht für Corona-Beschränkungen entschädigen

Stadt Bremen muss Hotels nicht für Corona-Beschränkungen entschädigen

Die Corona-Pandemie wirkt noch immer nach: Zwei Bremer Hotels, die während der beiden Lockdowns hatten schließen müssen, wollen dafür nun von der Stadt entschädigt werden. Doch der BGH hält die Forderung für nicht berechtigt.

Rückforderung von Corona-Soforthilfen war rechtswidrig

Rückforderung von Corona-Soforthilfen war rechtswidrig

Im Streit um (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Aufhebung mehrerer Bescheide durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Ergebnis bestätigt. Die Bescheide seien rechtswidrig gewesen. Das Land könne aber neue Bescheide erlassen und überzahlte Mittel, die nicht dazu gedient hätten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken, zurückfordern.