OLG Frankfurt am Main
Sektenvorwurf unterfällt freier Meinungsäußerung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bekräftigte in einem Urteil, dass die Bezeichnung eines Unternehmens als "Sekte" dem Schutz der freien Meinungsäußerung unterfällt, hinter den der soziale Geltungsanspruch des Unternehmens zurücktrete (Urteil vom 28.06.2018, Az.: 16 U 105/17, nicht rechtskräftig).