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Kunst oder einfach nur Sandalen? BGH prüft Urheberrechtsschutz für Birkenstock

Kunst oder einfach nur Sandalen? BGH prüft Urheberrechtsschutz für Birkenstock

Die Birkenstock-Sandale fristete lange Zeit ein eher trübes Dasein als Hausschuh, bevor sie jüngst zum Hipster-Statusobjekt wurde. Nun könnte Karlsruhe sie sogar in den Stand der Kunst erheben. Ob das gelingt, scheint nach der mündlichen Verhandlung aber fraglich.

Puma verliert Streit um Schuhdesign
Rihanna-Foto liefert Beweis

Puma verliert Streit um Schuhdesign

Ein eingetragenes Design von Puma sei zu Recht vom Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) für nichtig erklärt worden, entschied das EuG. Nachdem US-Superstar Rihanna schon längere Zeit vor der Eintragung Schuhe mit einem ähnlichen Muster getragen habe, sei klar, dass das betreffende Design nicht mehr neu sei.

Marke NOAH bleibt für Polohemden und Sweater erhalten

Marke NOAH bleibt für Polohemden und Sweater erhalten

Yannick Noah, ehemaliger Tennisprofi, hatte das Bildzeichen "NOAH" als Unionsmarke unter anderem für Polohemden und Sweater eintragen lassen. Trotz leicht veränderter Nutzung mit vorangestelltem "Y." sei nicht von einem Markenverfall auszugehen, entschied das EuG.

Modelabel darf ikonische Merkmale einer Luxus-Handtasche aufgreifen
Kunstfreiheit

Modelabel darf ikonische Merkmale einer Luxus-Handtasche aufgreifen

Hermés, Herstellerin einer bekannten Luxus-Handtasche, unterlag im Markenstreit mit dem Berliner Modelabel Namilia, das charakteristische Merkmale der Tasche in seinen Kreationen spiegelte und diese auf einer Fashionshow zeigte. Auch die Beschäftigung mit einer Marke könne von der Kunstfreiheit erfasst sein, entschied das LG Frankfurt am Main.

Schriftzug "BLESSED" auf Hoodie ist kein Herkunftshinweis

Schriftzug "BLESSED" auf Hoodie ist kein Herkunftshinweis

Wörter auf Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstückes werden vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden. Insbesondere Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sogenannte Fun-Sprüche könnten auch lediglich als dekorative Elemente aufgefasst werden, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das die Versagung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen die Verwendung des Wortes "BLESSED" auf der Vorderseite eines Hoodies bestätigte.

Urheberrechtsschutz für Modemodelle erfordert originale Werke
EuGH

Urheberrechtsschutz für Modemodelle erfordert originale Werke

Modelle (hier: Modemodelle) genießen urheberrechtlichen Schutz dann, wenn sie als originale Werke einzustufen sind, mithin Ausdruck einer eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers sind. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12.09.2019 entschieden. Die ästhetische Wirkung eines Modells sei für die Einstufung als Werk hingegen ohne Belang und könne keinen Urheberrechtsschutz begründen (Az.: C-683/17).

Louboutins rote Schuhsohle kann als Marke eingetragen werden
EuGH

Louboutins rote Schuhsohle kann als Marke eingetragen werden

Eine Marke, die aus einer auf der Sohle eines Schuhs aufgebrachten Farbe besteht, fällt nicht unter das Verbot der Eintragung von Formen. Eine solche Marke besteht nämlich nicht “ausschließlich aus der Form“ im Sinne der Markenrichtlinie, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 12.06.2018 (Az:C-163/16).

EuGH-Generalanwalt stellt Markenschutz für rote Louboutin-Sohlen in Frage

EuGH-Generalanwalt stellt Markenschutz für rote Louboutin-Sohlen in Frage

Die roten Sohlen des Luxusschuhherstellers Louboutin sind nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH Maciej Szpunar möglicherweise nicht durch das Markenrecht der Europäischen Union geschützt. Der Markenschutz könne gegebenenfalls verweigert werden, wenn Farbe und Form dem Produkt den wesentlichen Wert verliehen, so der Generalanwalt in seinem Schlussantrag vom 06.02.2018 (Az:C-163/16).

BGH hält Textilkennzeichnung in Prospektwerbung ohne Bestellmöglichkeit nicht für erforderlich

BGH hält Textilkennzeichnung in Prospektwerbung ohne Bestellmöglichkeit nicht für erforderlich

Ein Handelsunternehmen muss bei der Bewerbung von Textilien jedenfalls dann keine Angaben zu deren Zusammensetzung machen, wenn im Prospekt keine direkte Möglichkeit einer Bestellung angeboten wird. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.03.2016 in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Revisionsverfahren entschieden (Az.: I ZR 7/15).