Xing-Nachricht an den Falschen
Die "Schmach" der verlorenen Gehaltsverhandlungen
Die Personalerin einer Bank wollte einem Bewerber mitteilen, dass man seine Gehaltswünsche nicht erfüllen werde – dumm nur, dass sie an den Falschen schrieb. Was daraus rechtlich folgt, musste nun der EuGH klären.