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Geschwindigkeitsmessung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Freispruch für mutmaßlichen Raser
Wenn der Laser verrutscht

Freispruch für mutmaßlichen Raser

Wenn ein stillstehender Transporter plötzlich 9 km/h auf dem Tacho hat, kann es nur das Messgerät sein – das "LTI 20/20 Tru Speed" war im Test auffällig. So sehr, dass sich das AG Singen nicht von den Verkehrssünden eines vermeintlichen Rasers überzeugen ließ.

"Sachverständige Person" despektierlich?
Im Urteil gegendert

"Sachverständige Person" despektierlich?

Die Generalstaatsanwaltschaft war mit der Entscheidung eines Amtsgerichts in einer Bußgeldsache juristisch nicht einverstanden. Doch interessanter ist die Kritik in der B-Note: Geschlechtsneutrale Formulierungen hätten in einem Urteil eigentlich nichts verloren, meint auch das OLG Naumburg.

Blitzer-Messung nur mit gespeicherten Rohdaten verwertbar? BGH soll entscheiden

Blitzer-Messung nur mit gespeicherten Rohdaten verwertbar? BGH soll entscheiden

Die in Deutschland zur Geschwindigkeitsmessung verwendeten Blitzer speichern die sogenannten Rohmessdaten nicht. Betroffene können das Messergebnis daher nachträglich nicht in vollem Umfang überprüfen. Ob das einer Verwertung der Daten entgegensteht, soll der BGH jetzt klären.

Verfahrensbeschleunigung

Verfahrensbeschleunigung

Liebe Richterinnen und Richter, ja, wir wissen, dass Sie notorisch überlastet sind und unter beständig anwachsenden Aktenbergen ächzen. Wir verstehen auch, dass Sie an allen Ecken und Enden Abläufe optimieren müssen, denn Time ist nun mal Money (auch wenn dieser Aspekt bei unseren Staatsdienerinnen und -dienern von eher nachrangiger Bedeutung ist) und weil Ihre Branche in Sachen Digitalisierung trotz des Pakts für den Rechtsstaat immer noch hoffnungslos hinterherhinkt.

Ungeschoren

Ungeschoren

Es ist schon paradox: Da spüren wir seit Jahren die Folgen des Klimawandels vor der eigenen Haustür; trotzdem kann das unserer Liebe zu hochmotorisierten Fahrzeugen nichts anhaben. Und wer 300 und mehr PS sein Eigen nennt, der will die auch mal laufen lassen, selbstverständlich völlig klimaneutral, weil besagte 300 und mehr PS keinen klimaschädlichen Verbrenner, sondern ein tonnenschweres E-Mobil antreiben.

Nur unfreiwillig Tempo 30

Nur unfreiwillig Tempo 30

Auf den ersten Blick könnten es amtliche Tempo-30-Schilder sein, an denen sich das VG Freiburg stört. Erst nach einem genaueren Blick sei deutlich erkennbar, dass es sich um von Anwohnern selbst gestaltete Schilder handele, die dazu aufforderten, freiwillig Tempo 30 zu fahren. Die verstießen gegen die Straßenverkehrsordnung.

Radarfallen müssen keine Rohmessdaten speichern

Radarfallen müssen keine Rohmessdaten speichern

Das Grundrecht auf ein faires Verfahren verpflichtet den Staat nicht, nur Messgeräte aufzustellen, die die Rohmessdaten für eine spätere Überprüfung speichern. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass die Rechtsprechung zu standardisierten Messverfahren Betroffenen zwar ein Recht auf Zugang zu den Informationen der Bußgeldbehörde gibt – nicht aber darauf, dass die Behörde weitere Informationen erst schafft.

Geschwindigkeitsmessung kann trotz verweigerten Zugangs zu Rohmessdaten verwertbar sein

Geschwindigkeitsmessung kann trotz verweigerten Zugangs zu Rohmessdaten verwertbar sein

Wendet sich der Adressat einer Fahrtenbuchanordnung gegen die Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren, kann er sich nicht mit Erfolg auf die teilweise Verweigerung des Zugangs zu Rohmessdaten berufen, wenn er nicht seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um diesen Zugang zu erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Kein Einsichtsrecht in außerhalb der Akte befindliche Statistikdatei zu Geschwindigkeitsmessung

Kein Einsichtsrecht in außerhalb der Akte befindliche Statistikdatei zu Geschwindigkeitsmessung

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in außerhalb der Akte befindliche Geschwindigkeitsmessunterlagen in einem Bußgeldverfahren stattgegeben. Zwar bestehe wegen Irrelevanz für die Verteidigung kein Anspruch auf Einsicht in die Statistikdatei, da sich aus dieser keine Rückschlüsse auf die Richtigkeit der Messung ziehen ließen. Anders sei dies aber bei Reparatur- und Wartungsunterlagen, in die Einsicht zu gewähren sei.

Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Geschwindigkeitsverstoß erfolglos

Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Geschwindigkeitsverstoß erfolglos

Die Verwertung eines Geschwindigkeitsmessergebnisses ohne Speicherung von Rohmessdaten verstößt nicht gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und wies eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zurück. Weder komme vorliegend der Gedanke der Waffengleichheit zum Tragen noch habe der Beschwerdeführer einen Anspruch auf Speicherung der Rohmessdaten, so das Gericht.