LG Frankfurt am Main untersagt Fahrdienstvermittlung für Mietwagen durch Uber-App
Das Landgericht Frankfurt am Main hat es dem Fahrdienstvermittler Uber mit sofortiger Wirkung untersagt, Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmen mit seiner aktuellen Applikation zu übermitteln. Denn die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch die Applikation Uber sei wettbewerbswidrig, so die Begründung des Gerichts. Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Taxizentralen aus verschiedenen Städten in Deutschland (Urteil vom 19.12.2019, Az.: 3-08 O 44/19, nicht rechtskräftig).