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Elbvertiefung

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Erneute Klagen gegen Elbvertiefung erfolglos

Erneute Klagen gegen Elbvertiefung erfolglos

Zwei Umweltverbände sind mit ihren Klagen gegen die Elbvertiefung gescheitert. Die Planfeststellungsbeschlüsse zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe seien nach ihrer erneuten Änderung von Rechts wegen nicht mehr zu beanstanden, konstatiert das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 04.06.2020. Die vormals festgestellten Mängel der habitatrechtlichen Prüfung seien behoben.

Klagen von Städten und Berufsfischern gegen Elbvertiefung erfolglos
BVerwG

Klagen von Städten und Berufsfischern gegen Elbvertiefung erfolglos

Die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung in Unter- und Außenelbe sind erfolglos geblieben. Die Planfeststellungsbehörden durften bei der Abwägung der betroffenen Belange dem öffentlichen Interesse an einer Aufrechterhaltung beziehungsweise Verbesserung der Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße Elbe den Vorrang gegenüber den widerstreitenden Interessen der Kläger einräumen, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 28.11.2017 ausgeführt hat (Az.: BVerwG 7 A 1.17; BVerwG 7 A 3.17; BVerwG 7 A 17.12)

Hamburg will nach Urteil zur Elbvertiefung binnen Monaten handeln

Hamburg will nach Urteil zur Elbvertiefung binnen Monaten handeln

Hamburg will die Pläne zur Vertiefung der Elbe zügig nachbessern. Das sei eher eine Frage von Monaten als von Jahren, sagte Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) in dem Sender "NDR 90,3". Die Elbvertiefung sei von entscheidender Bedeutung, nicht nur für die Hamburger, sondern für die gesamte deutsche Wirtschaft. "Deshalb werden wir uns bemühen, in möglichst kurzer Zeit – und da spreche ich nicht von Jahren, sondern Monaten – die Dinge auf den Weg zu bringen."