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Eigenbedarfskündigung

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Kind muss nicht unbedingt ins Künstlerviertel
Kein Eigenbedarf

Kind muss nicht unbedingt ins Künstlerviertel

Weil ihr Kind wegen einer Bühnenbildner-Ausbildung ins Künstlerviertel ziehen wollte, kündigte eine Mutter ihrem dortigen Untervermieter. Dieser konnte die Räumungsklage nun verhindern: Eigenbedarf war das noch nicht.

BGH verweist Streit um Eigenbedarfskündigung zurück
Aufschub für Ex-Schwiegermutter

BGH verweist Streit um Eigenbedarfskündigung zurück

Ein Ehemann meldete nach der Trennung von seiner Frau Eigenbedarf für ein gemeinsames Haus an, das seine Schwiegermutter zur Miete bewohnt. Das OLG verpflichtete die Ehefrau, an der Kündigung mitzuwirken. Nun muss es erneut prüfen, ob der Mann einen Anspruch aus § 745 Abs. 2 BGB hat. Der BGH hat die Sache zurückverwiesen.

Eigenbedarf erst nach drei Jahren
Kündigungssperrfrist gilt auch für die Familien-GbR

Eigenbedarf erst nach drei Jahren

Wird an einer vermieteten Wohnung Wohnungseigentum begründet und dieses sodann veräußert, ist eine Eigenbedarfskündigung erst drei Jahre nach der Veräußerung möglich. Das gilt auch, wenn die Wohnung nach Umwandlung in eine Familien-GbR eingebracht wird, stellt der BGH klar.

"Ich bin alt und lebe getrennt" reicht nicht
Eigenbedarfskündigung mit Floskeln

"Ich bin alt und lebe getrennt" reicht nicht

Wer Eigenbedarf geltend machen will, muss mehr liefern als Alter, Trennung und Wohnsituation. Das LG Heilbronn verlangt für Eigenbedarfskündigungen eine substanzielle Begründung – pauschale Floskeln genügen nicht. 

Es reicht, wenn der Wunsch zur  Eigennutzung plausibel ist
Eigenbedarf

Es reicht, wenn der Wunsch zur  Eigennutzung plausibel ist

Der BGH hat betont, dass der Wunsch des Vermieters, selbst in eine vermietete Wohnung einzuziehen, grundsätzlich zu respektieren ist – auch dann, wenn er mit Umbau- und Verkaufsplänen verbunden ist. Gerichte dürften Vermietern nicht ihre Maßstäbe für "angemessenes Wohnen" vorschreiben.

Die Tücken des "Münchener Modells"
Räumungsklage erfolglos

Die Tücken des "Münchener Modells"

Wird vermieteter Wohnraum an eine GmbH & Co. KG verkauft, löst das nicht die Kündigungssperrfrist für Eigenbedarfskündigungen aus, die Mieter schützen soll. Weil die Frist deshalb erst bei einem späteren Weiterverkauf zu laufen begann, scheiterte eine Kündigung für Münchener Mieter vor dem BGH.

Warum der Staat das Leben der Mieter nicht ausreichend schützt
Räumung trotz Suizidgefahr

Warum der Staat das Leben der Mieter nicht ausreichend schützt

Will der Vermieter seine suizidgefährdete Mieterin aus der Wohnung werfen, kann sie sich vor Gericht auf eine Härtefallregel berufen – allerdings nicht, wenn der Mietvertrag befristet ist. Das ist nicht nur unlogisch, sondern auch verfassungswidrig, meint Michael Selk. 

Überflüssiges im Tatbestand

Überflüssiges im Tatbestand

Gemäß § 313 II ZPO sollen im Tatbestand die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel unter Hervorhebung der gestellten Anträge nur ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden. Dies gelingt in zivilgerichtlichen Urteilen oft, aber nicht immer – typisch sind „kopflastige“ Entscheidungen, in denen der Tatbestand deutlich länger ist als die Gründe. Erforderlich ist dies schon von Gesetzes wegen nicht.

Ungültig!
Nebenkostenvorauszahlung mündlich erhöht

Ungültig!

Eine nur mündlich vereinbarte Nebenkostenerhöhung erfüllt nicht die Form und ist deshalb unwirksam. Der Mieter kann einen neuen Vermieter deshalb nicht darauf festnageln. Der BGH sieht durch das Schriftformerfordernis auch potenzielle Grundstückserwerber geschützt.

Vorkaufsrecht des Mieters gilt
Wohnungs- oder Teileigentum

Vorkaufsrecht des Mieters gilt

Wechselt die Wohnung den Eigentümer, zittern Mieter oft, ob der neue Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Darum billigt der Gesetzgeber dem Mieter ein Vorkaufsrecht zu. Laut BGH gilt dieses unabhängig davon, ob die Wohnung im Kaufvertrag als Teil- oder Sondereigentum bezeichnet wird.