VG Schwerin
Kein Ehrendoktortitel für Edward Snowden in Rostock
Edward Snowden bekommt nicht den Ehrendoktortitel der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Urteil vom 15.06.2016 entschieden. Die Klägerin hatte auf Empfehlung einer eigens dafür eingesetzten Prüfungskommission beschlossen, Edward Snowden die Ehrendoktorwürde zu verleihen. Diesen Beschluss beanstandete der Beklagte, der Rektor der Universität Rostock, als rechtswidrig. Die Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrendoktorwürde seien nicht erfüllt. Dies bestätigte jetzt auch das VG (Az.: 1 A 2088/15 SN).