Richterbeurteilung
Kritik erlaubt – aber bitte ohne "falsch entschieden"
Kritik an der Arbeitsweise ja, aber keine inhaltliche Urteilsschelte: Das VG Karlsruhe hat die Beurteilung eines Richters aufgehoben, weil sie inhaltlich zu weit ging – und formal von Anfang an wackelte. Denn unterschrieben hatte ein OLG-Präsident a.D.