LG Frankfurt am Main
Künast wegen Falschzitats mit 10.000 Euro zu entschädigen
Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, in einem Blog-Beitrag dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, die Bundestagsabgeordnete Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen, habe geäußert: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok." Dieses Zitat sei falsch. Auch die Aussage "K findet Kinderficken ok, solange keine Gewalt im Spiel ist" haben die Richter untersagt. Künast werde durch einen entsprechenden Blog-Eintrag vom Oktober 2016 in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, so das Urteil vom 30.01.2020. Dies rechtfertige eine Geldentschädigung von 10.000 Euro (Az.: 2-03 O 90/19).