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Erbschaft-/ Schenkungsteuer, Bewertung, Vermögensteuer, Sonstige Verkehrsteuern

Nicht nur auf den Notar vertrauen
Anzeige eines Grunderwerbs beim Finanzamt

Nicht nur auf den Notar vertrauen

Zeigt ein Notar einen Vertragsschluss, der ein inländisches Grundstück betrifft, der Grunderwerbsteuerstelle nicht oder nicht rechtzeitig an, so haftet er für daraus entstehende Folgen nicht. Der BFH rät den Vertragsparteien deshalb, ihre eigene parallel dazu bestehende Anzeigepflicht ernst zu nehmen.

Kein übliches Gelegenheitsgeschenk
20.000 Euro zu Ostern

Kein übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Vater schenkt seinem Sohn zu Ostern 20.000 Euro. Obwohl der Vater sehr wohlhabend ist, verneint das FG Rheinland-Pfalz ein – steuerfreies – übliches Gelegenheitsgeschenk. Die Vermögensverhältnisse des Schenkers oder des Beschenkten müssten bei der Beurteilung der Üblichkeit außen vor bleiben.

"Wirtschaftsweise" für Erbschaftsteuer-Reform

"Wirtschaftsweise" für Erbschaftsteuer-Reform

Ein kräftiger Wirtschaftsaufschwung in Deutschland ist nicht in Sicht. Die "Wirtschaftsweisen" warnen die Bundesregierung, Chancen zu verspielen – und fordern bei einem Reizthema Reformen.

Grüne wollen Immobilienverkauf stärker besteuern

Grüne wollen Immobilienverkauf stärker besteuern

Mehr Geld für die marode Staatskasse – das wollen die Grünen durch den Wegfall von Steuerbegünstigungen im Immobilienbereich erreichen. An den Kragen gehen soll es unter anderem der Spekulationsfrist.

Lebenslanger Nießbrauch von Frauen mehr wert als von Männern

Lebenslanger Nießbrauch von Frauen mehr wert als von Männern

Das Finanzamt darf zur Ermittlung des Kapitalwerts von Nießbrauch verschiedene Sterbetafeln für Männer und Frauen benutzen. Der BFH hält diese Differenzierung für gerechtfertigt, da sie zu realistischeren Ergebnissen führt.

Kein pauschaler Holding-Abschlag
Schenkungsteuer

Kein pauschaler Holding-Abschlag

Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden, der nicht auf der konkreten Beschaffenheit des Wirtschaftsguts beruht. Das hält der BFH fest.

Kein höherer Freibetrag für Enkel bei Erbverzicht der Eltern
Erbschaftssteuer

Kein höherer Freibetrag für Enkel bei Erbverzicht der Eltern

Ein Enkel erbte von seinem Großvater und beanspruchte einen Freibetrag von 400.000 Euro, der eigentlich nur den Kindern des Großvaters zusteht. Ausnahmsweise gilt der Betrag auch für einen Enkel, wenn dessen erbendes Elternteil verstorben ist. Das aber war quicklebendig - es hatte lediglich auf das Erbe verzichtet. Das reichte dem BFH nicht.

Parkhaus bei Erbschaftsteuer nicht begünstigt

Parkhaus bei Erbschaftsteuer nicht begünstigt

Betriebsvermögen wird bei der Erbschaftsteuer grundsätzlich privilegiert. Das gilt laut BFH allerdings nicht für ein Parkhaus, das zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen gehöre. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung sieht der BFH darin nicht.

Finanzamt darf angerechnete Kapitalertragsteuer korrigieren
Cum/Ex

Finanzamt darf angerechnete Kapitalertragsteuer korrigieren

Die Kapitalertragsteuer ist bei Cum/Ex-Geschäften nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Ist dies nicht mehr nachweisbar, darf das Finanzamt laut FG Hessen eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern.

EuGH soll über höhere Schenkungsteuer für Familienstiftungen im Ausland entscheiden

EuGH soll über höhere Schenkungsteuer für Familienstiftungen im Ausland entscheiden

Darf einer Familienstiftung mit Sitz im Ausland das für inländische Familienstiftungen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer geltende Steuerklassenprivileg vorenthalten werden? Das FG Köln bezweifelt dies und bittet den EuGH um Klärung.