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Bilanzrecht (national und international)

Wirecard-Prozess verlängert sich um fast ein Jahr
86 zusätzliche Prozesstage

Wirecard-Prozess verlängert sich um fast ein Jahr

Ursprünglich hatte das LG München I 100 Verhandlungstage für den mutmaßlich größten deutschen Bilanzbetrugsfall terminiert, deren letzter in der kommenden Woche am 10. Januar gewesen wäre. Weil es noch viel aufzuklären gibt, hat das Gericht nun 86 zusätzliche Prozesstage bis zum 19.12.2024 festgelegt.

Berufung von EY in Wirecard-Skandal weitgehend erfolglos

Berufung von EY in Wirecard-Skandal weitgehend erfolglos

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young muss dem Wirecard-Insolenzverwalter Auskunft über Unterlagen sowie Einsicht in ihre Handakten gewähren, sofern sie Jahres- und Konzernabschlüsse von 2014 bis 2019 betreffen. Dies hat das OLG Stuttgart entschieden. Es wies damit eine Berufung von EY überwiegend zurück.

Anforderung an Darlegung der Insolvenzreife

Anforderung an Darlegung der Insolvenzreife

Um die Zahlungsunfähigkeit darzulegen, muss keine Liquiditätsbilanz vorgelegt werden, wenn Erstere auch anders belegt werden kann. Dem Bundesgerichtshof genügt es, wenn der Liquiditätsstatus auf den Stichtag mit einem zusätzlichen Finanzplan für die folgenden drei Wochen, in dem tagesgenau Ein- und Auszahlungen gegenübergestellt werden, vorgelegt wird. Ergeben sich hieraus Unterdeckungen von über 10%, ist die Zahlungsunfähigkeit ausreichend belegt.

Jahresabschlüsse der Wirecard AG für 2017 und 2018 nichtig

Jahresabschlüsse der Wirecard AG für 2017 und 2018 nichtig

Das Landgericht München I hat heute per Endurteil die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt. Durch die Überbewertung der jeweiligen Bilanzsummen von knapp 1,9 Milliarden beziehungsweise etwas mehr als 2,3 Milliarden Euro liege ein erheblicher Fehler vor, entschied das Gericht.

Gericht ebnet Weg für Wirecard-Musterklage gegen EY

Gericht ebnet Weg für Wirecard-Musterklage gegen EY

Im Wirecard-Skandal soll ein Musterverfahren die möglichen Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) klären. Der Beschluss des Landgerichts München I wurde am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht. EY kritisierte die Entscheidung und prüft Rechtsmittel. Das teilte ein Unternehmenssprecher in Stuttgart auf Anfrage mit.

Bilanzielle Bewertung durch das Gericht nur bei eigener richterlicher Sachkunde

Bilanzielle Bewertung durch das Gericht nur bei eigener richterlicher Sachkunde

Die bilanzielle Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung im Zivilprozess erfordert in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Laut Bundesgerichtshof kann diese Einschätzung auch durch das Gericht erfolgen, sofern dieses ausnahmsweise selbst über die notwendige besondere Sachkunde verfügt und die Parteien zuvor darauf hinweist. Beweisanträgen auf Einholung eines Gutachtens hätte es ansonsten nachgehen müssen.

LG München I will im Mai 2022 über Wirecard-Bilanzen entscheiden

LG München I will im Mai 2022 über Wirecard-Bilanzen entscheiden

Im Wirecard-Skandal könnte es Anfang Mai 2022 das erste Gerichtsurteil über die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des zusammengebrochenen Konzerns geben. Der Zivilprozess vor dem Landgericht München I, in dem Insolvenzverwalter Michael Jaffé die Wirecard-Bilanzen für 2017 und 2018 für nichtig erklären lassen will, hat große Bedeutung für Aktionäre, Finanzamt und auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.

Bundesrat stimmt zahlreichen Gesetzen zu

Bundesrat stimmt zahlreichen Gesetzen zu

In seiner 1005. Sitzung am 28.05.2021 hat der Bundesrat ein Mammutprogramm absolviert. Er winkte unter anderem die Urheberrechtsnovelle und eine Anpassung des Netzdurchsetzungsgesetzes durch, stimmte für eine effektivere Bilanzkontrolle und für das Baulandmobilisierungsgesetz zum Schutz von Mietern gegen Verdrängung. Auch Änderungen an der Corona-Notbremse können nun in Kraft treten.

Rechnungshof macht Bundesregierung Vorwürfe
Wirecard-Skandal

Rechnungshof macht Bundesregierung Vorwürfe

Der Bundesrechnungshof macht der Bundesregierung und den Aufsichtsbehörden schwere Vorwürfe im Betrugsskandal um den ehemaligen Dax-Konzern Wirecard. "Keiner der Akteure - Bundesfinanzministerium, Bundesjustizministerium, Bafin, Deutsche Bundesbank, Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR - hat die Brisanz des Falles Wirecard frühzeitig erkannt", heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags.

Experten kritisieren verschärfte Haftung für Wirtschaftsprüfer

Experten kritisieren verschärfte Haftung für Wirtschaftsprüfer

In einer Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses am Montag haben alle Sachverständigen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (BT-Drs. 19/26966) prinzipiell begrüßt, gleichzeitig jedoch teilweise deutliche Veränderungen empfohlen. Besonders intensiv diskutiert wurden nach Angaben des Bundestages die neuen Haftungsobergrenzen für Wirtschaftsprüfer, die Trennung von Beratung und Prüfung der Prüfungsunternehmen sowie die Corporate-Governance-Reformen.