DDR-Vermögen
Schweizer Gericht entscheidet zu Gunsten Deutschlands
In einem Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne zugunsten Deutschlands entschieden. Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), früher Treuhandanstalt Berlin, hatte die Schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlung von mehr als 100 Millionen Franken (heute 88 Millionen Euro) plus Zinsen verklagt. Laut Gericht haben Verantwortliche der Bank "elementare Sorgfaltspflichten verletzt“ und müssen alle Beträge ersetzen, die seit dem 11.06.1990 abgeflossen sind.