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BGH hebt Urteil gegen mutmaßliche Neonazis auf

Vergessene Anrechte

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen vier mutmaßliche Neonazis aufgehoben, die für rechtsextreme Propaganda und Hetze, Drohungen und Angriffe auf politische Gegner verurteilt worden waren. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Stuttgart am 09.08.2016 mit. Die Entscheidung des BGH sei schon am 31.05.2016 gefallen (Az.: 3 StR 86/16). Aktuell wollte sich das Karlsruher Gericht nicht zum Fall äußern, auch nicht zur Begründung für die Aufhebung des Urteils.

Fall wird neu verhandelt

Zwei der damaligen Angeklagten waren wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung und Rädelsführerschaft zu zwei Jahren und zwei Monaten beziehungsweise zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden (Az.: 18 KLs 3 Js 93519/13). Sie legten Revision gegen das Urteil vom August 2015 ein. Zwei weitere Angeklagte kamen mit Bewährungsstrafen davon. Sie hatten keine Überprüfung ihrer Urteile angestrebt, damit war das Urteil gegen sie rechtskräftig. Trotzdem wird der Fall nun neu vor einer Staatsschutzkammer des LG Stuttgart verhandelt.

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