Rechtspolitiker der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion im Bundestag haben sich auf ein umfassendes Gesetzespaket mit Strafverschärfungen unter anderem für Stalking und ungewollte Nacktaufnahmen an öffentlichen Orten geeinigt. Betroffene sollen vor unerwünschten Annäherungsversuchen künftig besser geschützt werden. Dazu werden die hohen Voraussetzungen für die Anwendung des Straftatbestandes Stalking gesenkt und der Strafrahmen verschärft.
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings beschlossen. Der Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) soll ausgeweitet werden und digitales Stalking im Netz und über Apps erfassen. "Der Straftatbestand hat bisher zu hohe Hürden. Diese Hürden senken wir jetzt deutlich", kommentierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Das Bundesjustizministerium hat heute einen Gesetzentwurf zur effektiveren Bekämpfung des Stalkings veröffentlicht. Wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärt, sollen mehr Stalking-Fälle – auch solche, die sich im Internet abspielen – vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden.
Mit dem Regelungskomplex des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere mit der Beratungslösung nach § 218a I StGB, steht nach dem jüngst präsentierten Bericht der von der Ampel-Koalition eingesetzten Expertinnenkommission ein hart umkämpfter Kompromiss in der Diskussion. Die Sorge vor erneuten unerbittlichen Debatten um das Lebensrecht des Embryos und der Selbstbestimmung der Frau ist sicher nicht unberechtigt. Dies genügt aber nicht zur Begründung, eine seit 30 Jahren bestehende Regelung nicht anzutasten, die eben vor allem eines ist: ein rechtspolitischer Kompromiss auf Basis einer in Teilen nicht überzeugenden Entscheidung des BVerfG (NJW 1993, 1751).
Mehr lesenDie Wohnung ist gekündigt und leergeräumt, doch die Rückzahlung der Kaution lässt auf sich warten. Der BGH untersucht einen Fall, bei dem eine bemerkenswert kurze Verjährungsfrist eine Rolle spielt. Am BFH geht es um Mängel bei der Kassenführung, am BSG um die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson. Und nicht vergessen: In dieser Woche ist Christi Himmelfahrt, wo „echte“ Männer mit Bollerwagen und Bierflaschen durch die Landschaft rollen.
Mehr lesenVersagt der Rechtsstaat gegen Wirtschaftskriminelle (mit Ex-BFH-Präsident Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff)? Sonst in Folge 3: Die Wahlrechtsreform vorm BVerfG (mit Prof. Dr. Franz-Alois Fischer), politische Weisungen ab jetzt schriftlich, Amazon ist mächtig, Marco Buschmann twittert fürs Feuilleton.
Mehr lesenJede Verfahrenspartei hat das Recht, persönlich bei Gericht zu erscheinen und an der Verhandlung in "ihrer" Sache teilzunehmen. Fraglich ist aber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie dazu auch verpflichtet ist und welche Folgen ein Verstoß hat. § 141 I ZPO sieht vor, dass das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen soll, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. In der Praxis führt das zu Schwierigkeiten.
Mehr lesenBuchtitel sind ein entscheidender Einflussfaktor für den Erfolg eines Werks. Verlage und Autoren ringen daher intensiv darum. Das kann Monate dauern. Manchmal ist ein Titel auch eingebungsgleich plötzlich da. Idealerweise ist er einzigartig, einfach und emotional.
Mehr lesenDie EU-Gesetzgebung hat zuletzt durch Prestigeprojekte wie die KI-Verordnung und die Lieferketten-Richtlinie viel Aufmerksamkeit bekommen. Bei letztgenanntem Gesetzgebungsvorhaben rumpelte es bis zuletzt gehörig. Offenbaren die dabei zutage getretenen Probleme einen Reformbedarf bei der EU-Gesetzgebung? Fragen an den Rechtswissenschaftler und Abgeordneten des Europäischen Parlaments Prof. Dr. René Repasi.
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