Der Eigentümerverband Haus und Grund will gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse notfalls vor das BVerfG ziehen. Das kündigte Verbandspräsident Kai Warnecke in der "Bild"-Zeitung am Donnerstag an.
Die Ampelkoalition will Handlungsstärke demonstrieren: Das Quick-Freeze-Verfahren zur Speicherung von Verkehrsdaten soll kommen, die Mietpreisbremse dafür verlängert werden, so der Kompromiss zwischen den Parteien. Wenn er denn hält.
Es reicht aus, wenn der Vermieter zur Rechtfertigung der Kaltmiete im Anwendungsbereich der Mietpreisbremse im neuen Mietvertrag nur die Höhe der vereinbarten Vormiete mitteilt. Der BGH lehnte eine Verpflichtung ab, den Betrag auf seine Zulässigkeit zu prüfen, und dieses Ergebnis dann dem Mietinteressenten mitzuteilen.
Ein Vermieter muss die vorgerichtlichen Kosten für eine von seinem Mieter beauftragte Inkassofirma auch dann erstatten, wenn dieser zuvor erfolglos den Mieterverein eingeschaltet hatte. Die ausbleibende Reaktion des Vermieters, so der BGH, sprach nicht gegen die Erfolgsaussichten der Beauftragung.
Hat der Vormieter mehr gezahlt, darf auch eine höhere Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Was ist aber, wenn die Vormiete zu hoch war? Dann kann laut BGH auch die in ihrer Höhe zulässige Vor-Vor-Miete als Basis dienen.
Die Länderkammer dringt auf eine Nachschärfung der Mietpreisbremse. Nach einem Gesetzentwurf soll sie auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen gelten. Auch sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden.
Der nunmehr fast 20 Jahre währende Streit um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist um weitere Kapitel reicher: Gerade erst hatte sich das Bundeskabinett auf die Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens geeinigt, da urteilte der EuGH, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu Strafverfolgungszwecken zulässig sein kann, sofern eine „strikte Trennung“ zu sonstigen Nutzerdaten gewährleistet ist (C-470/21). Das dürfte die alte Debatte zusätzlich neu befeuern.
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