E-Scooter-Bann in Gelsenkirchen bestätigt
E-Scooter-Anbieter müssen bis zum Wochenende die umstrittenen Roller aus dem Gelsenkirchener Stadtgebiet entfernen. Eilanträge der Firmen Bolt und Tier scheiterten am Montag vor dem Verwaltungsgericht.
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Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter kostet Fahrerlaubnis

Wer mit einem E-Scooter fährt, obwohl er absolut fahruntüchtig ist, verliert seine Fahrerlaubnis. Es greife die Regelvermutung des § 69 StGB, so das OLG Braunschweig. Hiervon sei weder allein aufgrund der Art des Kfz abzuweichen, noch sei diese als stets mildernd zu berücksichtigen.

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Falsch geparkter E-Scooter: Vermieterin haftet für Verfahrenskosten

Behindert ein falsch geparkter Scooter Fußgänger, verstößt dies gegen die Straßenverkehrsordnung. Das AG Berlin-Tiergarten befand nun, dass die Vermieterin als Halterin für die Verfahrenskosten haftet, wenn der Fahrer aufgrund ihrer knappen Angaben nicht eindeutig identifiziert werden kann.

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E-Scooter: Köln kann von TIER keine pauschale Jahresgebühr verlangen

Köln darf von Betreibern von E-Scootern Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum verlangen, in dem diese ihre Mietroller im öffentlichen Straßenraum abstellen. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr erachtet das OVG Münster dagegen für rechtswidrig.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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Schwangerschaftsabbruch liberalisieren

Mit dem Regelungskomplex des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere mit der Beratungslösung nach § 218a I StGB, steht nach dem jüngst präsentierten Bericht der von der Ampel-Koalition eingesetzten Expertinnenkommission ein hart umkämpfter Kompromiss in der Diskussion. Die Sorge vor erneuten unerbittlichen Debatten um das Lebensrecht des Embryos und der Selbstbestimmung der Frau ist sicher nicht unberechtigt. Dies genügt aber nicht zur Begründung, eine seit 30 Jahren bestehende Regelung nicht anzutasten, die eben vor allem eines ist: ein rechtspolitischer Kompromiss auf ­Basis einer in Teilen nicht überzeugenden Entscheidung des BVerfG (NJW 1993, 1751).

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Agenda
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Die Termine der 19. Kalenderwoche

Die Wohnung ist gekündigt und leergeräumt, doch die Rückzahlung der Kaution lässt auf sich warten. Der BGH untersucht einen Fall, bei dem eine bemerkenswert kurze Verjährungsfrist eine Rolle spielt. Am BFH geht es um Mängel bei der Kassenführung, am BSG um die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson. Und nicht vergessen: In dieser Woche ist Christi Himmelfahrt, wo „echte“ Männer mit Bollerwagen und Bierflaschen durch die Landschaft rollen.

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 3

Ver­sagt der Rechts­staat gegen Wirt­schafts­kri­mi­nel­le (mit Ex-BFH-Prä­si­dent Prof. Dr. h.c. Ru­dolf Mel­ling­hoff)? Sonst in Folge 3: Die Wahl­rechts­re­form vorm BVerfG (mit Prof. Dr. Franz-Alois Fi­scher), po­li­ti­sche Wei­sun­gen ab jetzt schrift­lich, Ama­zon ist mäch­tig, Marco Busch­mann twit­tert fürs Feuil­le­ton.

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Standpunkt
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"Muss ich da wirklich hin?"

Jede Verfahrenspartei hat das Recht, persönlich bei Gericht zu erscheinen und an der Verhandlung in "ihrer" Sache teilzunehmen. Fraglich ist aber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie dazu auch verpflichtet ist und welche Folgen ein Verstoß hat. § 141 I ZPO sieht vor, dass das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen soll, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. In der Praxis führt das zu Schwierigkeiten.

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Kolumne
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Titelei

Buchtitel sind ein entscheidender Einflussfaktor für den Erfolg eines Werks. Verlage und Autoren ringen daher intensiv darum. Das kann Monate dauern. Manchmal ist ein Titel auch eingebungsgleich plötzlich da. Idealerweise ist er einzigartig, einfach und emotional. 

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Interview
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Reformbedarf bei der EU-Gesetzgebung?

Die EU-Gesetzgebung hat zuletzt durch Prestigeprojekte wie die KI-Verordnung und die Lieferketten-Richtlinie viel Aufmerksamkeit bekommen. Bei letztgenanntem Gesetzgebungsvorhaben rumpelte es bis zuletzt gehörig. Offenbaren die dabei zutage getretenen Probleme einen Reformbedarf bei der EU-Gesetzgebung? Fragen an den Rechtswissenschaftler und Abgeordneten des Europäischen Parlaments Prof. Dr. René Repasi.

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