BFH zum Familienheim
Steuerbefreiung endet nicht an der Haustür
Wer ein Familienheim erbt, kann es unter Umständen steuerfrei übernehmen. Doch gilt die Befreiung nur für das Haus – oder auch für den Garten daneben? Entscheidend, so der BFH, ist die bewertungsrechtliche Einheit, nicht das einzelne Flurstück.