EuGH zur Regulierung digitaler Dienste
Der lange Arm der Mitgliedstaaten
Es reicht nicht nur, sich an das Recht seines Landes und der EU zu halten – Internetdienste müssen sich auch dort dem Recht fügen, wo sie nutzbar sind, bekräftigt der EuGH. Max-Julian Wiedemann und Clara Louisa Veelken erklären, was das bedeutet.