Nicht ausreichend distanziert
Kein Reservedienst für ausgetretenes NPD-Mitglied
Obwohl er sich schon vor Jahren von rechtem Gedankengut losgesagt haben will, stellte die Bundeswehr ein Ex-NPD-Mitglied vom Reservedienst zurück. Er hätte sich nicht nur innerlich, sondern auch öffentlich distanzieren müssen, bestätigt das BVerwG.