Kartellrecht im Profifußball
50+1 darf bleiben, DFL muss aber nachbessern
Die 50+1-Regel bleibt aus Sicht des Bundeskartellamts kartellrechtlich zulässig. Entscheidend sei aber ihre konsequente und diskriminierungsfreie Anwendung, insbesondere bei Mitgliedschaft, Abstimmungen und Sonderfällen. Nun ist die DFL am Zug.